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Boden

Flächenbewertungsinstrument für ein nachhaltiges Brach- und Kompensationsflächenmanagement

Bearbeitung: LfULG - Referat 42 Boden, Altlasten


Ausgehend von öffentlich verfügbaren Daten werden der Zustand und das Entwicklungspotenzial von Brachflächen unter Zuhilfenahme bereits vorliegender Bodendaten und -informationen bewertet und Nutzungsempfehlungen für ungenutzte Flächen im Siedlungsbereich abgeleitet. Neben der Einschätzung des ökonomischen Nutzungspotenzials (Revitalisierung) soll die Flächenbewertung insbesondere auch der Ableitung potenzieller Kompensationsflächen für Entsiegelungs- und Renaturierungsmaßnahmen dienen. Eine bessere Verknüpfung von Naturschutz, Bodenschutz und Gewässerentwicklung wird angestrebt.


Mit Blick auf den steigenden Flächenbedarf in Folge von Ansiedlungsvorhaben im Zuge des Strukturwandels ist es notwendig, die Bodenfunktionen durch Vermeidung oder Reduktion schädlicher Bodenveränderungen (Abgrabung, Versiegelung, Schadverdichtung) zu sichern oder wiederherzustellen.

Zwischenergebnisse der Auswertung und Überprüfung von Brachflächendaten

Die Übersichtskarte zeigt die als unvollständig oder fehlerhaft identifizierten Brachflächendatensätze (n = 1662; Datengrundlage: RAPIS, Stand 2021)
Abbildung 1: Die Übersichtskarte zeigt die als unvollständig oder fehlerhaft identifizierten Brachflächendatensätze (n = 1662; Datengrundlage: RAPIS, Stand 2021).  © LfULG

Die über das Raumplanungsinformationssystem RAPIS verfügbaren Brachflächendaten aus der Datenbank des Kommunalen Wirtschafts-Informationssystems (KWIS.net; Stand 2021) liegen als Punktdaten vor. In einem ersten Arbeitsschritt wurden die Punktdaten mit den Flurstücken aus dem amtlichen Liegenschaftskataster verschnitten, um Geometrien für die Flächenbewertung zu erzeugen.

Im Zuge dieses Bearbeitungsschrittes fielen Fehler in den Brachflächendaten wie ungenaue Koordinaten oder auch unvollständige Adressinformationen auf, die eine eindeutige Zuordnung der Brachflächen zu den zugehörigen Flurstücken erschwerte oder unmöglich machte.

Abbildung 2: Den als fehlerhaft erkannten Datensätzen wurden vier verschiedene Fehler bzw. Prüfkategorien zugewiesen. Ungenaue Koordinaten stellen den häufigsten Fehler dar, gefolgt von unvollständigen Adressinformationen. Eine weitere Prüfkategorie wurde vergeben, wenn für ein Flurstück mehrere Brachflächen in der Datenbank erfasst wurden. In drei Prozent der Fälle wurde mehr als ein Fehler je Datensatz festgestellt.  © LfULG

Insgesamt wurden etwa 25 Prozent der Brachflächendatensätze aus dem RAPIS Fehler- bzw. Prüfkategorien zugewiesen.

Die Aktualisierung bzw. Korrektur der Brachflächendaten muss in der KWIS.net-Datenbank erfolgen. Die Pflege dieser Datenbank liegt in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Die geprüften Brachflächendaten sowie Hinweise zur Datenkorrektur stellen wir interessierten Gemeinden auf Anfrage sehr gern zur Verfügung.

Handlungsempfehlung zur Bodenkundlichen Baubegleitung

Bearbeitung: LfULG - Referat 42 Boden, Altlasten


Die Erfahrungen der einzelnen Akteure (z.B. Vorhabenträger, Behörden, Planungsbüros, bauausführende Unternehmen) mit dem Instrument der bodenkundlichen Baubegleitung sind sehr unterschiedlich. Es bedarf einer Klärung von Begrifflichkeiten, der Abgrenzung von Anwendungsbereichen sowie der Einordnung geeigneter Maßnahmen nach Art des Vorhabens und Umfang des Eingriffs in den Boden und dessen Zustand und Empfindlichkeit.

Um einen sicheren Umgang mit dem baubegleitenden Bodenschutz zu ermöglichen und den Bodenschutz in Genehmigungsverfahren zu stärken, wird in Abstimmung mit den verschiedenen Akteursgruppen eine praxisnahe, anwendungsorientierte Handlungsempfehlung zur bodenkundlichen Baubegleitung erarbeitet. Ein Baustein hierfür ist die Erstellung eines Praxisberichts aus Sicht eines zertifizierten bodenkundlichen Baubegleiters (Ingenieurbüro), das bereits Erfahrungen mit der bodenkundlichen Baubegleitung gesammelt hat.


Durch die novellierte Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV n.F.) wurde der vorsorgende Bodenschutz gestärkt. Unter anderem haben Genehmigungsbehörden nun die Möglichkeit, bei Vorhaben mit einer Flächenneuinanspruchnahme von mehr als 3000 m2 eine bodenkundliche Baubegleitung nach DIN 19639 zu fordern („Kann-Bestimmung“, §4 BBodSchV n.F.).


Aktuell erstellt ein erfahrenes Ingenieurbüro einen Bericht zur bodenkundlichen Baubegleitung in der Praxis. Der Bericht beleuchtet insbesondere die Planung, Umsetzung und Kontrolle von Bodenschutzmaßnahmen „auf der Baustelle“. Darüber hinaus werden ein Maßnahmenkatalog und verschiedene Mustervorhaben erarbeitet. Darauf aufbauend wird im nächsten Schritt eine gezielte Abstimmung mit den Bodenschutz- und Genehmigungsbehörden vorbereitet.

Die Handlungsempfehlung zur bodenkundlichen Baubegleitung soll bis Ende 2026 fertiggestellt werden.

 
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